“Aufforderung zur Einreichung des Sicherheitsnachweises …”
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ist der Energieversorger verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die elektrischen Installationen in seinem Versorgungsgebiet, den einschlägigen Vorschriften und den Regeln der Technik entsprechen.
Hierfür verlangt der Energieversorger von Anlagebesitzer in periodischen Abständen einen Sicherheitsnachweis seiner elektrischen Installationen.
Als Besitzer der eidgenössischen Kontrollbewilligung K-01380, sind wir berechtigt und in der Lage,
für Sie und in Ihrem Auftrag, diese Periodische Kontrolle der elektrischen Installation durchzuführen, sowie den geforderten Sicherheitsnachweis auszustellen.
Wichtig:
Diese gesetzlichen Bestimmungen sind nicht als Schikane zu betrachten, sie soll Unfällen und Bränden vorbeugen und den Besitzer/ Betreiber der Installation vor empfindlichen Schäden bewahren.
Ihr Auftrag
unsere Dienstleistungen:
- Terminabsprache
- Durchführung der periodischen Installationskontrolle
- Besprechung, allfällig festgestellten Installationsmängel
- Ausstellen des Abnahmeprotokolls
- Auflistung der Installationsmängel (sofern vorhanden)
- Bauseitige Behebung der Installationsmängel
- Rückmeldung der Mängelbehebung
- Ausstellen des Sicherheitsnachweises, sowie Mess.-+ Prüfprotokoll
- Versand zu Handen Anlagebesitzer und Netzbetreiber